Sehr geehrte Mandanten,
bei Bedarf stehen wie Ihnen gern für die Antragsstellung der aktuell geltenden Corona-Überbrückungshilfen zur Verfügung.
Die Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 kann bis spätestens 31.03.2022 beantragt werden.
Die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 kann bis spätestens 30.04.2022 beantragt werden.
Sofern Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.