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Hinweisschreiben Grundsteuerreform


Sehr geehrte Mandanten,

wir möchten Sie darüber informieren, dass die Bundesregierung Sie demnächst, vermutlich über die Medien bzw. über sonstige öffentliche Bekanntmachungen, auffordern wird, eine Steuererklärung für Ihren Grundbesitz zu erstellen (Hauptfeststellung auf den 01.01.2022).

Dies wird erforderlich, da durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, dass die aktuelle Festsetzung der Grundsteuer verfassungswidrig ist.

Ihre Grundsteuer zahlen Sie jährlich an die Stadt/Gemeinde, in der Sie ansässig sind. Die Kommune erlässt diesen Grundsteuerbescheid immer zu Beginn des Jahres für das gesamte Jahr. In einer Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 sind neue Grundsteuerwerte festzustellen, die der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zugrunde gelegt werden.

Bei den erforderlichen Steuererklärungen wird es so sein, dass für jedes Grundstück / Land, (egal ob in Privatbesitz oder betriebliche Grundstücke), welches sich in Ihrem Besitz befindet, eine eigene Steuererklärung erstellt werden muss!

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass auch privat genutzte Ferienimmobilien, Baugrundstücke, sonstige Grundstücke (Ackerland etc.) und Grundflächen, auf denen eventuell nur Garagen stehen, unter diese Regelung fallen. (Insgesamt sind es daher knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland, die einer eigenen Steuererklärung bedürfen.)

Sie als Bürgerin und Bürger sind verpflichtet, diese Steuererklärung in der Zeit von 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 digital (über die Steuer-Onlineplattform ELSTER) beim Finanzamt einzureichen, weshalb ein frühzeitiges Zusammentragen der notwendigen Dokumente und Informationen sinnvoll ist.

Wir als Kanzlei stehen Ihnen dabei selbstverständlich zur Verfügung und bieten Ihnen an, die entsprechende Steuererklärung für Sie erstellen.

Damit wir als Kanzlei auch entsprechend planen können, bitten wir Sie uns bis Ende März 2022 mitzuteilen, ob Sie möchten, dass wir Ihnen behilflich sind und für wie viele Objekte Sie uns beauftragen möchten.

Sobald wir wissen, inwieweit wir Sie bei der Erstellung der Erklärung unterstützen dürfen, kommen wir mit weiteren Informationen und Hilfestellungen auf Sie zu.

Sofern Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.

Anlage: Reform der Grundsteuer (PDF Download)

Anlage: Grundsteuer Reform IHK München (PDF Download)