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Hinweisschreiben Transparenzregister


Sehr geehrte Mandanten,

anbei stellen wir Ihnen erläuternde Hinweise zum verpflichtenden Eintrag in das Transparenzregister zur Verfügung.

Die Eintragung ist verpflichtend für GmbH, UG-haftungsbeschränkt, Vereine, Stiftungen sowie für eingetragene Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaften).

Von der Eintragung nicht betroffen sind: Einzelunternehmer, eingetragene Kaufleute (e.K.) und GbRs.

Folgende Fristen sind zu beachten:

Juristische Personen: GmbH und UG-haftungsbeschränkt: bis spätestens 30.06.2022

Eingetragene Personengesellschaften: OHG, KG, GmbH & Co. KG: bis spätestens 31.12.2022

Verantwortlich für die Eintragung ins Transparenzregister ist die jeweilige Geschäftsführung.

Bitte beachten Sie hierbei auch das „Merkblatt Transparentregister IHK (PDF Download)“ auf unserer Homepage.

Gern können wir Sie auf Anfrage bei der Eintragung unterstützen.